Antipasti-Advokat
wo Barrieren schmelzen wie unser Mozzarella
Barrierefreiheit bei Ristorante Cortina
Benvenuti! 🍝 Unser kleines Familien-Ristorante in Leopoldshöhe gibt es seit 1983, und unser Haus stammt noch aus der Jahrhundertwende – Zugang nur über Treppen, wie es sich für Italien gehört.
Die Junior-Chefs Gian-Luca und Maurizio sind stark und haben schon diverse Gäste samt ihrer Luxus-Karossen treppauf chauffiert.
Seit Juni 2025 schreibt die deutsche Regierung vor, dass Websites barrierefrei sein müssen – wir sagen: Mission accepted! 💪
Wenn Sie unsere Speisekarte vorgelesen bekommen möchten oder Fragen haben, rufen Sie uns unter 05 208 1221 an.
Telefonphobie? Kein Problem – schreiben Sie uns einfach über WhatsApp.
+4917664849011 Maurizio
Wir haben auch eine Allergiker-Karte und unser Personal ist geschult.
Bitte beachten: Pistazien im Salat können Spuren von Nüssen enthalten.
Bei uns gilt: Dolce Vita für alle! 🌞
1. Europäische Rechtsgrundlage
• Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (EAA / European Accessibility Act, Richtlinie (EU) 2019/882)
• Seit Juni 2025 in Deutschland verbindlich umgesetzt.
• Ziel: Websites, mobile Apps, elektronische Dienste für alle Menschen zugänglich machen, inkl. Menschen mit Seh-, Hör- oder kognitiven Einschränkungen.
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2. Deutsche Rechtsgrundlagen
• Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
• § 11 BGG: Barrierefreie Informationstechnologien (IT) müssen bereitgestellt werden.
• Gilt für öffentliche Stellen, teilweise auch für private Unternehmen bei öffentlich zugänglichen Diensten.
• Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
• Konkretisiert die Vorgaben aus BGG.
• Websites öffentlicher Stellen müssen nach WCAG 2.1 Level AA gestaltet sein.
• Verpflichtet zur Bereitstellung von Textalternativen, klarer Struktur und einfacher Navigation.
• Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
• Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen.
• Bei Gastronomie und Online-Diensten relevant: Niemand darf aufgrund von Einschränkungen ausgeschlossen werden.
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3. Standards / Richtlinien
• WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines)
• Level AA empfohlen für Websites von Unternehmen:
• Textalternativen für Bilder
• Überschriftenstruktur und klare Navigation
• Farbkontraste für Sehbehinderte
• Bedienbarkeit via Tastatur
• Einfach verständliche Inhalte
• DIN EN 301 549
• Europäische Norm für barrierefreie digitale Produkte, wird in Deutschland angewendet.
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4. Pflichten für private Betriebe
• Websites kleiner Betriebe (z. B. Restaurants) sollten barrierefrei gestaltet sein, um Diskriminierung zu vermeiden.
• Besondere Maßnahmen:
• Menü als Text- oder Vorlesefunktion bereitstellen
• Kontaktmöglichkeiten über Telefon, WhatsApp, E-Mail
• Schulung des Personals für Gäste mit Einschränkungen
• Hinweis: Fördergelder für kleine Betriebe gibt es derzeit nicht, aber die Umsetzung wird von Behörden positiv bewertet.
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5. Melde- und Aufsichtsstellen
• Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF)
• Zuständig ab 28. Juni 2025 für Beschwerden und Überprüfungen.
• Kontakt:
• mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
• Postfach 39 11 55, 39135 Magdeburg
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6. Praktische Tipps für Gastronomie & Website
• Speisekarte digital oder telefonisch zugänglich machen
• Allergiker-Hinweise klar darstellen
• Kontaktmöglichkeiten für Menschen mit Einschränkungen erweitern
• Schulung der Mitarbeiter
• Klare Struktur & Lesbarkeit der Website